
Minijob: Seit 1. Juli Änderung bei der Rentenversicherungspflicht | Felix Fink mit Infos für Arbeitgeber und Minijober
14. Juli 2026 · 15 Min.
Seit 1. Juli 2025 können sich Minijobber erstmals wieder von ihrer Befreiung aus der Rentenversicherungspflicht befreien und in die Versicherung zurückkehren – was Arbeitgeber proaktiv kommunizieren und technisch umsetzen müssen.
Die Episode erläutert eine wichtige Rechtsänderung für Minijobs im Dachdeckerhandwerk: Seit 1. Juli 2025 können Minijobber die bisherige Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen und wieder in die Versicherung einzahlen. Dies erfordert auf Seiten der Arbeitgeber Handlungsbedarf – von der proaktiven Information der Mitarbeiter bis zur Verwaltung von Anträgen. Der ZVDH stellt aktualisierte Mustverträge und Checklisten zur Verfügung, um Betriebe bei der korrekten Umsetzung zu unterstützen.
Zahlen & Fakten
6,5 Millionen
Anzahl der Minijobber in Deutschland nach Angaben der Minijobzentrale
12 Prozent
Anteil der Minijobber an den tätigen Personen im Dachdeckerhandwerk
52 Prozent
Zusatzkosten für Arbeitgeber bei gewerblich Beschäftigten (Lohn + Umlagen + Pauschalsteuer)
Weitere 10 Zahlen & Fakten anzeigenWeniger anzeigen
32 Prozent
Zusatzkosten für Arbeitgeber bei kaufmännisch Beschäftigten
3,6 Prozent
Eigenanteil des Arbeitnehmers zur Rentenversicherung bei Minijobs (der bisherig befreit werden konnte)
15 Prozent
Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung
105.000
Gesamtzahl der tätigen Personen im Dachdeckerhandwerk (2024)
603 Euro
Höchstbetrag für Monatsverdienst bei Minijobs
7.236 Euro
Höchstverdienst für Minijobs pro Jahr
110
Anzahl der kurzfristig Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk (2024)
7,4 Stunden
Maximalstundenzahl pro Woche bei Mindestlohn 2 im Dachdeckerhandwerk
8,0 Stunden
Maximalstundenzahl pro Woche bei Mindestlohn 1 im Dachdeckerhandwerk
9,0 Stunden
Maximalstundenzahl pro Woche für Reinigungskräfte und Lageristen ohne tariflichen Mindestlohn
Themen & Erkenntnisse
Quellen
• Minijobzentrale
• StudieStatistisches Bundesamt – Daten zum Dachdeckerhandwerk 2024
• Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) – Checkliste für geringfügig Beschäftigte
Alle Quellen findest du in der vollständigen FolgeKIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.