
So geht Brandschutz!: #280 - Aufstockung von Bestand für neuen Wohnraum
2. September 2026 · 14 Min.
Art. 46 Abs. 6 BayBO erlaubt die einmalige Aufstockung bestandsgeschützter Gebäude um maximal 1 Geschoss zur Schaffung von Wohnraum, wobei das neue Geschoss nach den brandschutztechnischen Anforderungen des ursprünglichen Bestands zu bemessen ist.
Joachim Müller erklärt, dass die Bayerische Bauordnung mit Art. 46 Abs. 6 Erleichterungen für die Aufstockung bestandsgeschützter Gebäude vorsieht: Die Aufstockung darf erstmals um nicht mehr als ein Geschoss erfolgen und das neu geschaffene Geschoss hat die gleichen brandschutztechnischen Anforderungen wie der ursprüngliche Bestand. Der Bestand muss nicht flächig ertüchtigt werden, es gelten aber besondere Vorgaben für Abschlüsse zum Kellergeschoss und für Wohnungseingangstüren. Außerdem ist der Nachweis eines zweiten Rettungswegs zwingend und frühzeitige Bestandsunterlagen sind für die Planung entscheidend.
Zahlen & Fakten
1 Geschoss
Nach Artikel 46 Absatz 6 der Bayerischen Bauordnung dürfen bestandsgeschützte Gebäude erstmals um nicht mehr als 1 Geschoss aufgestockt werden, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
T30 / T30S
Bezeichnungen für feuerhemmende, selbstschließende Türabschlüsse: T30 bzw. T30S werden als Mindestanforderungen bzw. Empfehlungen für Kellerabschlüsse und Wohnungseingangstüren bei aufgestockten Gebäuden genannt.
Themen & Erkenntnisse
Quellen
• RechtBayerische Bauordnung (Art. 46 Abs. 6)
Alle Quellen findest du in der vollständigen FolgeWer spricht
JJoachim MüllerHOST
Joachim Müller ist Prüfsachverständiger für Brandschutz und berichtet in der Folge von der Prüfung von Planungsunterlagen für eine Wohnanlage mit Mittelgarage. Er prüft Brandschutznachweise, weist frühzeitig auf Mängel hin, bietet Prüf‑ und Planungsleistungen sowie Schulungs‑ und Beratungsangebote für Architekten an und offeriert ein kostenloses Erstgespräch zur Optimierung des Brandschutzes.
Alle Auftritte von Joachim Müller →KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.
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