
Prof. Thierry Urwyler: Wann ist ein Rückfallrisiko «hoch»? | Gefahr ist kein Gefühl 1
27. August 2026 · 28 Min.
Die Aussage "das Rückfallrisiko ist hoch" ist ohne Nennung konkreter Straftat, absoluter Wahrscheinlichkeit, Zeitraum und Entlassungsszenario rechtlich unbestimmt und reicht nicht zur Fortführung einer stationären Massnahme nach Art. 59 StGB.
Duri Bonin und Thierry Urwyler diskutieren, dass pauschale Begriffe wie «hoch» in forensischen Gutachten ohne Zahlenangaben und Kontext zu unbestimmten Rechtsentscheidungen führen. Urwyler verlangt klare Angaben zu Deliktart, Zeitrahmen und Interventionsszenario, plädiert für einen fünfjährigen Gefahrenzeitraum und schlägt empirische Befragungen ("Wisdom of the Crowd") vor, um vertretbare Schwellenwerte für Rückfallwahrscheinlichkeiten zu ermitteln.
Zahlen & Fakten
35%
Beispielhintergrundwert aus Urwylers Habilitationsüberlegung für die Rückfallwahrscheinlichkeit im ersten Jahr (als Ausgangsanker, nicht endgültig)
30%
Vom Gespräch gegebener Beispielwert zur Illustration des normativen Trade-offs (70% würden zu Unrecht inhaftiert bleiben)
10–15%
In der Literatur genannte niedrigere Schwellen, die je nach Deliktsart als ausreichend erachtet werden
Weitere 6 Zahlen & Fakten anzeigenWeniger anzeigen
50%
In der Literatur genannte mittlere Benchmark‑Opposition (manche sehen über 50% als Interventionsschwelle)
80%
In einzelnen Beiträgen vorgeschlagene sehr hohe Schwellen (nahe Indubio‑Niveau)
4 Jahre
Dauer der stationären Massnahme im Eingangsbeispiel bis zur Fragestellung der bedingten Entlassung
5 Jahre
Vorgeschlagener Gefahrenzeitraum, der am besten der Ratio legis entsprechen soll
3 Jahre
Beispielhafte Zeitdauer, die Gutachter aus statistischen Daten ziehen könnten (als Alternative)
8 Jahre
Erwähnte längere Studiendauer (Beispiel einer Studie aus einem Kanton), die zu unterschiedlichen Rückfallwahrscheinlichkeiten führt
Themen & Erkenntnisse
Quellen
• BuchGefahr und Risikonachweis im Präventionsstrafrecht (Buch von Thierry Urwyler)
• RechtArt. 59 StGB (stationäre therapeutische Massnahme, bedingte Entlassung)
• RechtArt. 64 StGB (Katalog schwerer Delikte, Verwahrung)
Weitere 1 Quelle anzeigenWeniger anzeigen
• StudieBFS-Daten (Bundesamt für Statistik: statistische Rückfallraten als Datenquelle für Gutachten)
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